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12.5 Ist ein Teil, eine Bedingung oder eine Klausel dieser Vertrags nicht gültig oder vollstreckbar, hat dies keinerlei Auswirkung auf die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags.
12.6 Die Anlagen zu diesem Vertrag bilden einen Bestandteil dieses Vertrages. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und seiner Anlagen sind die Anlagen maßgebend.
12.7 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten, die aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, wird Osnabrück als Gerichtsstand vereinbart.
12.8 Im Falle einer Preiserhöhung erfolgt keine Auszahlung der noch nicht versandten SMS.
Die Restkontingente werden gutgeschrieben.
Osnabrück, 31. März 2008
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