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AGB

§ 3 Vertragsgrundlagen
Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind die jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, soweit sie die GSM-Netze betreffen, zu beachten. Neben der strikten Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gehören hierzu insbesondere die Bestimmungen der Telekommunikationsdienste- Datenschutzverordnung (TDSV), sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

§ 4 Rechte & Pflichten der CREA Werbeagentur GmbH
4.1 Die CREA Werbeagentur GmbH stellt dem Auftraggeber die gewünschte Dienstleistung spätestens 5 Werktage nach Vertragsabschluss zur Verfügung.
4.2 Die Verfügbarkeit der Systeme der CREA Werbeagentur GmbH beträgt jeweils 98% im Jahresdurchschnitt. Die CREA Werbeagentur GmbH gewährleistet nicht, dass eine ordnungsgemäß von der CREA Werbeagentur GmbH an den Empfänger adressierte SMS diesen tatsächlich erreicht, da die CREA Werbeagentur GmbH auf die Übertragung der Nachricht im Internet und in dem Netz des Mobilfunkbetreibers keinen Einfluss hat. Aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Dimensionierung der angesteuerten Netze und in Abhängigkeit von den funktechnischen Ausbreitungsbedingungen (z. B. Funkschatten) muss der Auftraggeber damit rechnen, dass eine Funkverbindung nicht jederzeit und an jedem Ort hergestellt werden kann, bzw. beeinträchtigt wird.