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AGB

4.7 Aus der Einschränkung oder vorübergehenden Einstellung des Dienstangebotes entstehen keinerlei Haftungsansprüche des Auftraggebers gegenüber der CREA Werbeagentur GmbH. Dies gilt auch für nicht von der CREA Werbeagentur GmbH zu vertretende Störungen, wie z. B. beim vorübergehenden Ausfall von Telekommunikationseinrichtungen oder einzelner GSM-Netze. CREA wird den Auftraggeber über die Planung der o. g. Änderungen, Modifikationen und Verbesserungen möglichst frühzeitig informieren. Beeinträchtigungen bei der Nutzung der GSM-Netze, längerfristige Einschränkungen oder Einstellungen des Dienstangebotes seitens CREA oder einzelner Netzbetreiber werden dem Vertragspartner nach Möglichkeit so rechtzeitig mitgeteilt, dass entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung geschäftlicher Nachteile eingeleitet werden können.
§ 5 Rechte & Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber hat der CREA Werbeagentur GmbH für den SMS-Versand die Empfängernummern abhängig von der vereinbarten Anbindungsart an die Übergabeschnittstelle zu übermitteln.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, insgesamt ein maximales Nachrichtenaufkommen von 50.000 Nachrichten pro Stunde nicht zu überschreiten. Sollte sich die Notwendigkeit einer Erhöhung der Nachrichtenmenge abzeichnen, werden die Vertragsparteien eine einvernehmliche schriftliche Regelung herbeiführen. Auftragsvolumen von größer 50.000 SMS pro Tag sind der CREA Werbeagentur GmbH mindesten 5 Arbeitstage im voraus zu melden. Die CREA Werbeagentur GmbH ist berechtigt, aus technischen Gründen von einem Versand abzusehen oder ihn auf einen geeigneten Zeitpunkt zu terminieren sowie die weiteren Bedingungen festzulegen.