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§ 8 Vertragsänderungen
8.1 Die CREA Werbeagentur GmbH ist zur Änderung der vom Auftraggeber zu zahlenden Entgelte berechtigt, wenn die Marktbedingungen (z. B. Einkaufspreise) sich entsprechend ändern.
8.2 Die CREA Werbeagentur GmbH ist darüber hinaus zur Änderung ihrer vertraglichen Leistungen und vom Auftraggeber zu zahlender Entgelte berechtigt, soweit die Änderungen für den Auftraggeber keinerlei Beeinträchtigung seiner Rechte darstellen. Über entsprechende Änderungen wird der Kunde schriftlich informiert.
8.3 Die CREA Werbeagentur GmbH ist zu Vertragsänderungen ferner berechtigt, soweit dies wegen veränderter technischer Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung des Dienstes oder aus geänderten rechtlichen Vorgaben, insbesondere seitens der Gerichte oder der zuständigen Aufsichtsbehörden, erforderlich ist. Einseitige Änderungen der Entgelte sind auch bei Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich, Änderungen der Leistungen, wenn ein sonstiger triftiger Grund gegeben ist. Die Änderungen müssen für den Auftraggeber zumutbar sein.
8.4 Soweit die CREA Werbeagentur GmbH von ihrem Änderungsrecht nach dem vorstehenden Absatz Gebrauch macht, kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Auftraggeber wird auf die Änderungen und sein Kündigungsrecht hingewiesen. Die Änderung wird mit diesem Hinweis an den Auftraggeber wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt einen Monat nach dem entsprechenden Hinweis.
8.5 Das Recht zu Vertragsänderungen nach den gesetzlichen Regelungen bleibt unberührt.
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