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§ 9 Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche gegen die CREA Werbeagentur GmbH wegen des Ersatzes von Vermögensschäden sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt. Die CREA Werbeagentur GmbH haftet für einfache Fahrlässigkeit jedoch dann, wenn die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (sogenannte Kardinalpflicht) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung für Vermögensschäden hinsichtlich deren Umfangs auf den unmittelbaren Vermögensschaden und hinsichtlich deren Höhe auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung von der CREA Werbeagentur GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, die Gewährleistung wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden bleiben von diesen Regelungen unberührt.
9.2 Die CREA Werbeagentur GmbH haftet weder für etwaiges Fehlverhalten auf Seiten der GSM-Netzbetreiber noch für höhere Gewalt oder technische Störungen, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Unternehmen fallen (z. B. Übertragungswege von Telekommunikationsunternehmen oder Störungen bei Zugangsprovidern). Etwaige Ansprüche, die der CREA Werbeagentur GmbH in einem solchen Fall zustehen, werden an den Auftraggeber im voraus abgetreten. Die CREA Werbeagentur GmbH haftet im Hinblick auf die GSM-Netzbetreiber nur für die ordnungsgemäße Auswahl (weitergeleiteter Auftrag).
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